Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen sicher bedienen

gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008

Für alle Hubarbeitsbühnen der Gruppen A und B, sowie der Typen 1a, 1b, 3a, 3b.

Schwerpunktthemen:

  • Gelenkbühnen
  • Teleskopbühnen
  • Scherenbühnen
  • Raupenbühnen
  • LKW Arbeitsbühnen

Wir bilden nach den Regeln im DGUV Grundsatz 308-008 aus. Analog der Anforderungen an die Gabelstaplerfahrer Ausbildung in drei Stufen:

Stufe 1: Erwerb grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Ausbildung in Theorie und Praxis mit jeweiliger Prüfung.

Stufe 2: Der Umgang mit speziellen Hubarbeitsbühnen z.B. Raupenbühnen oder LKW-Arbeitsbühnen. Ausbildung in Theorie und Praxis mit jeweiliger Prüfung.

Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung. Geräte- und verhaltensbezogene Ausbildung auf den jeweiligen Einsatzort bezogen.

Inhalte der Stufe 1:

  • Anforderungen an den Bediener
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb allgemein
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Sondereinsätze

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