Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen sicher bedienen
gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
Für alle Hubarbeitsbühnen der Gruppen A und B, sowie der Typen 1a, 1b, 3a, 3b.
Schwerpunktthemen:
- Gelenkbühnen
- Teleskopbühnen
- Scherenbühnen
- Raupenbühnen
- LKW Arbeitsbühnen
Wir bilden nach den Regeln im DGUV Grundsatz 308-008 aus. Analog der Anforderungen an die Gabelstaplerfahrer Ausbildung in drei Stufen:
Stufe 1: Erwerb grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Ausbildung in Theorie und Praxis mit jeweiliger Prüfung.
Stufe 2: Der Umgang mit speziellen Hubarbeitsbühnen z.B. Raupenbühnen oder LKW-Arbeitsbühnen. Ausbildung in Theorie und Praxis mit jeweiliger Prüfung.
Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung. Geräte- und verhaltensbezogene Ausbildung auf den jeweiligen Einsatzort bezogen.
Inhalte der Stufe 1:
- Anforderungen an den Bediener
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb allgemein
- persönliche Schutzausrüstung
- Regelmäßige Prüfungen
- Sondereinsätze
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