Teleskoplader
Geländegängige Teleskoplader
DGUV Grundsatz 308-009
Teleskoplader werden durch ihre Bauart im praktischen Einsatz immer beliebter. Die Hersteller führen diese unterschiedlich als Baumaschine oder Flurförderzeug.
Gemäß DIN EN 1459 Teil 1-5 handelt es sich um "Stapler mit veränderlicher Reichweite".
Wir bilden nach den Regeln im DGUV Grundsatz 308-009 aus. Analog der Anforderungen an die Gabelstaplerfahrer Ausbildung in drei Stufen:
Stufe 1: Teleskopstapler mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken.
Stufe 2a: Teleskoplader mit drehbarem Oberwagen.
Stufe 2b: Einsatz als Hubarbeitsbühne.
Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.
Inhalte der Stufe 1:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Teleskopen
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
Sie möchten mehr erfahren? Sie möchten Ihre Mitarbeiter von uns schulen lassen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@azbkst.de oder Tel: 06733.385005