Teleskoplader

Geländegängige Teleskoplader

DGUV Grundsatz 308-009

Teleskoplader werden durch ihre Bauart im praktischen Einsatz immer beliebter. Die Hersteller führen diese unterschiedlich als Baumaschine oder Flurförderzeug.

Gemäß DIN EN 1459 Teil 1-5 handelt es sich um "Stapler mit veränderlicher Reichweite".

Wir bilden nach den Regeln im DGUV Grundsatz 308-009 aus. Analog der Anforderungen an die Gabelstaplerfahrer Ausbildung in drei Stufen:

Stufe 1: Teleskopstapler mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken.

Stufe 2a: Teleskoplader mit drehbarem Oberwagen.
Stufe 2b: Einsatz als Hubarbeitsbühne.

Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.

Inhalte der Stufe 1:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopen
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze

Sie möchten mehr erfahren? Sie möchten Ihre Mitarbeiter von uns schulen lassen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@azbkst.de oder Tel: 06733.385005

Menü / Sitemap