Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Gerüsten

Gesetze, Vorschriften und Handlungsanleitungen, die vom Unternehmer zu berücksichtigen sind,

wenn tragbare Leitern, Tritte und fahrbare Gerüste für Beschäftigten bereitstellt oder benutzt werden.

Einzuhalten sind Regelungen des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind. Mitarbeiter sind im Umgang mit Leitern und Tritten, fahrbaren Regalen bezüglich der sicheren Benutzung zu unterweisen.

Seminar-Schwerpunkte

  • Unfallschwerpunkte
  • Unfallverursachendes Fehlverhalten
  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Leitern, Tritte und fahrbare Regale im Betrieb
  • Sicherer Aufstieg, Kennzeichnung, Sicherheitshinweise
  • Transport
  • Prüfungen

Anforderungen und Dauer

Intensiv-Tagesseminar für Mitarbeiter, welche mit den beschriebenen Arbeitsmitteln umgehen. Unterweisung in Theorie und Praxis.

Voraussetzungen der Weiterbildung zur befähigten Person/Sachkunde Prüfung von Leitern und Tritten, fahrbaren Regalen fragen Sie bitte gesondert an.

Abschluss Teilnahmebestätigung an Sicherheitsunterweisung nach erfolgreicher Wissensüberprüfung.

Unser Motto:Mit Wissen führen - wirkt, fällt leicht und kostet weniger Kraft“

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