Kranschulungen

Hallenkran, Brücken- und Portalkran, LKW-Verladekran, Mobilkran

Wir übernehmen neben einer Neuausbildung auch die jährliche Unterweisung gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGV D6). Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte und -längen sind dabei abhängig von der Kranbauart z.B. LKW-Ladekran oder Brückenkran.

Ziel der Ausbildung

LKW FahrerInnen, die den LKW Ladekran bedienen, benötigen eine Ausbildung für mobile Arbeitsgeräte, speziell für den LKW-Verladekran. Nach theoretischer und praktischer Ausbildung und jeweiliger Wissensüberprüfung, die zu bestehen sind, wird ein Zertifikat und der Bedienerausweis ausgestellt.

TeilnehmerInnen

TeilnehmerInnen sind Personen, die berufsbedingt LKW-Ladekrane mitbedienen müssen, um ihr Ladegut zu be- oder entladen.

Schulungsort

Inhouse bei Ihnen vor Ort, im Unternehmen oder an unseren Schulungsstandorten. Wir sind regional und bundesweit unter Berechnung angemessener Fahrtkostenpauschale und Hotelkosten buchbar.

Inhalte

Rechtsgrundlagen (DGUV V 1, DGUV V 52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003)

  • Betriebsvorschriften, Regeln der Technik
  • Betriebsanweisung und -anleitung
  • Verantwortung, Schuld, Rechtsfolgen, Haftung
  • Konformitätserklärung
  • Aufsichtspflicht, Pflichtenübertragung
  • Unfallursachen
  • Anforderungen, Grundregeln an Kranfahrer und Helfer
  • Fahrausweis und -auftrag
  • Physikalische Grundlagen
  • Sicherheits- und Steuereinrichtungen, Warneinrichtungen
  • Prüfungen von Kranen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Sondereinsätze
  • Stillsetzen von Kranen
  • Arbeiten mit dem LKW-Verladekran
  • Theoretische und praktische Wissensüberprüfung

Mit uns fahren Sie sicher & gut!

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf - Wir beraten Sie gerne.

Menü / Sitemap