Kranschulungen
Hallenkran, Brücken- und Portalkran, LKW-Verladekran, Mobilkran
Wir übernehmen neben einer Neuausbildung auch die jährliche Unterweisung gemäß DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGV D6). Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte und -längen sind dabei abhängig von der Kranbauart z.B. LKW-Ladekran oder Brückenkran.
Ziel der Ausbildung
LKW FahrerInnen, die den LKW Ladekran bedienen, benötigen eine Ausbildung für mobile Arbeitsgeräte, speziell für den LKW-Verladekran. Nach theoretischer und praktischer Ausbildung und jeweiliger Wissensüberprüfung, die zu bestehen sind, wird ein Zertifikat und der Bedienerausweis ausgestellt.
TeilnehmerInnen
TeilnehmerInnen sind Personen, die berufsbedingt LKW-Ladekrane mitbedienen müssen, um ihr Ladegut zu be- oder entladen.
Schulungsort
Inhouse bei Ihnen vor Ort, im Unternehmen oder an unseren Schulungsstandorten. Wir sind regional und bundesweit unter Berechnung angemessener Fahrtkostenpauschale und Hotelkosten buchbar.
Inhalte
Rechtsgrundlagen (DGUV V 1, DGUV V 52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003)
- Betriebsvorschriften, Regeln der Technik
- Betriebsanweisung und -anleitung
- Verantwortung, Schuld, Rechtsfolgen, Haftung
- Konformitätserklärung
- Aufsichtspflicht, Pflichtenübertragung
- Unfallursachen
- Anforderungen, Grundregeln an Kranfahrer und Helfer
- Fahrausweis und -auftrag
- Physikalische Grundlagen
- Sicherheits- und Steuereinrichtungen, Warneinrichtungen
- Prüfungen von Kranen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Sondereinsätze
- Stillsetzen von Kranen
- Arbeiten mit dem LKW-Verladekran
- Theoretische und praktische Wissensüberprüfung
Mit uns fahren Sie sicher & gut!
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